Software-Lizenzvereinbarung für DKL Track-Manager

=================================================


Die Software „DKL Track-Manager“ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) ist Eigentum von CPU-Control, R.Gaiswinkler, 13505 Berlin (nachfolgend als „CPU-Control“ bezeichnet). Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software wird ausschließlich unter Lizenz an Sie (als Lizenznehmer) bereitgestellt, sie wird nicht verkauft. Die nachstehenden Lizenzbedingungen legen fest, wie und welchem Umfang Sie die Software verwenden dürfen und welche Haftungsbeschränkungen und/oder Rechtsmittel gelten.


WICHTIG:

Lesen Sie diese Lizenz sorgfältig durch, bevor Sie die Software verwenden. Durch das Installieren, Kopieren oder anderweitige Verwendung der Software bestätigen Sie, dass Sie diese Lizenz gelesen haben und mit den Bedingungen einverstanden sind. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, dann verwenden Sie die Software nicht und löschen Sie alle Kopien von Ihren Datenträgern.


1. Lizenz

CPU-Control stellt die Software auf den eigenen oder von CPU-Control autorisierten Internetseiten zum Download bereit. CPU-Control erteilt Ihnen das eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Verwendung der Software zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Alle übrigen Rechte verbleiben bei CPU-Control.


2. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

- Sie dürfen Kopien der Software für den eigenen Gebrauch anfertigen und auf beliebigen Computern in Ihrem Eigentum instal­lieren und verwenden.

- Sie dürfen außerdem Kopien der Software zu Archiv- oder Sicherungszwecken erzeugen.

- Sie sind NICHT berechtigt, die Software an dritte Personen abzugeben. Sie dürfen jedoch die Quelle des Downloads an Dritte nennen, damit diese dritten Person Ihre eigene Kopie unter Beachtung dieser Lizenzbedingungen erzeugen kann.

- Sie sind NICHT berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu lizenzieren, zu verteilen, abzutreten oder zu übertragen.

- Sie sind NICHT berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder durch Reverse Engineering zu analysieren, soweit diese Einschränkung nicht durch geltende Gesetze ausdrücklich untersagt ist.

- Sie sind NICHT berechtigt, die Software zu modifizieren, ganz oder teilweise mit einer anderen Software zu kombinieren.

- Sie sind NICHT berechtigt, die Software mit anderen Produkten oder Leistungen zu kombinieren und diese Kombination an Dritte abzugeben.


3. Laufzeit

Die Nutzungsdauer ist zeitlich unbestimmt. Die Lizenz erlischt automatisch ohne Benachrichtigung von CPU-Control, wenn Sie die Bedingungen der Lizenzvereinbarung nicht vollständig einhalten. Beim Erlöschen der Lizenz sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Produkts in Ihrem Besitz zu vernichten. Die unten genannten Haftungs- und Garantiebeschränkungen gelten auch nach dem Erlöschen der Lizenz.


4. Haftungs- und Garantiebeschränkungen

Die Software wird in der vorliegenden Form ohne Mängelgewähr und ohne ausdrückliche oder still­schweigende Garantien oder Bedingungen bereitgestellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien in Bezug auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder Garantien, die sich aus Gesetzen, Vorschriften oder Handelsbräuchen ergeben. Sie übernehmen uneingeschränkt die Verantwortung und das Risiko im Zusammenhang mit der Verwendung der Software. CPU-Control haftet nicht für Verluste, Verletzungen oder Schäden, die direkt oder indirekt durch die Verwendung der Software entstehen, auch dann nicht, wenn CPU-Control die Möglichkeit solcher Verlus­te, Schäden oder Verletzungen bekannt war. CPU-Control ist Ihnen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen gegenüber unter keinen Umständen haftbar für indirekte oder konkrete Schäden, Neben- oder Folgeschäden und leistet unter keinen Umständen ausgleichenden oder verschärften Schadenersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne oder Erträge, Daten­verlust oder Datenschäden oder andere kommerzielle oder wirtschaftliche Schäden, selbst wenn CPU-Control die Möglichkeit solcher Schäden bekannt war oder derartige Schäden voraussehbar sind. CPU-Control haftet auch nicht für Ansprüche oder Forderungen von Dritten. Die gesamte Haftpflicht von CPU-Control Ihnen gegenüber übersteigt in keinem Fall den Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben. Die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei der angeblichen Garantieverletzung oder Nichterfüllung um einen schweren Vertragsbruch oder um eine zum Vertragsrücktritt berechtigende Verletzung einer Vertragsbedingung handelt.


5. Allgemein

Diese Lizenz bildet die gesamte Vereinbarung zwischen CPU-Control und Ihnen und ersetzt alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen. Die Lizenz kann nur durch eine unter­schriebene Vereinbarung geändert werden. Diese Lizenz und ihre Auslegung unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Wenn eine Bedingung dieser Lizenz von der zuständigen Gerichts­barkeit als ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar erachtet wird, wird sie aus der Lizenz ent­nommen, alle anderen Bedingungen bleiben jedoch uneingeschränkt in Kraft.